Der Parteivorstand, die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundesregierung und Bundestag und die Sozialdemokratische Fraktion des europäischen Parlaments werden aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen mit dem Ziel zu einzuleiten, dass die Ver-lagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer aus Gründen der Profitmaximierung weder durch Deutschland noch durch die EU weiter mit Steuergeldern gefördert werden.
Deshalb dürfen die Kosten von Betriebsschließungen oder Teilbetriebsschließungen, die aus Gründen reiner Arbeitsplatzverlagerung erfolgen, nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt und somit von der Allgemeinheit mitfinanziert werden. Außerdem ist auf europäischer Ebene sicherzustellen, dass von der EU nur die Schaffung tatsächlich zusätzlicher Arbeitsplätze finanziell gefördert wird. Durch Schaffung europaeinheitlicher Mindeststeuersätze ist ein unfairer Wettbewerb der EU-Mitgliedsländer zu verhindern.
Die einfache Verlagerung von Arbeitsplätzen von Deutschland in andere EU-Staaten ist im europäischen Maßstab keine wirkliche und damit sinnvolle Beschäftigungspolitik. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Unternehmen unsoziales Handeln durch Steuergelder noch attraktiver gemacht wird. Gleichzeitig kann es nicht im gesamteuropäi-schen Interesse sein, einen Niedrigsteuerwettlauf zu fördern, der die Handlungsmöglichkeiten der Öffentlichen Hände immer mehr einschränkt.
Es reicht nicht, Auswüchse des Turbokapitalismus zu beklagen, sondern wir müssen auch in Bezug auf die deutsche und europäische Wirtschaft wieder den Weg zu einer gestaltenden Politik finden.