Keine steuerliche Förderung von Arbeitsplatzverlagerungen!

Veröffentlicht am 28.02.2006 in Presse

„Die SPD Sossenheim fordert, dass die Verlagerung von Arbeitsplätzen zukünftig nicht mehr auch noch steuerlich gefördert wird. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten wird, wenn Firmen Arbeitsplätze in das Ausland verlagern, “ erklärt Roger Podstatny, Vorsitzender der SPD Sossenheim.

Die SPD Sossenheim hat einen Antrag mit folgendem Wortlaut beschlossen:
Der Parteivorstand, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion werden aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen mit dem Ziel zu einzuleiten, dass die Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer aus Gründen der Profitmaximierung weder durch Deutschland noch durch die EU weiter mit Steuergeldern gefördert werden.

Deshalb dürfen die Kosten von Betriebsschließungen oder Teilbetriebsschließungen, die aus Gründen reiner Arbeitsplatzverlagerung erfolgen, nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt und somit von der Allgemeinheit mitfinanziert werden. Außerdem ist auf europäischer Ebene sicherzustellen, dass von der EU nur die Schaffung tatsächlich zusätzlicher Arbeitsplätze finanziell gefördert wird. Durch Schaffung europaeinheitlicher Mindeststeuersätze ist ein unfairer Wettbewerb der EU-Mitgliedsländer zu verhindern.

Die einfache Verlagerung von Arbeitsplätzen von Deutschland in andere EU-Staaten ist im europäischen Maßstab keine wirkliche und damit sinnvolle Beschäftigungspolitik. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Unternehmen unsoziales Handeln durch Steuergelder noch attraktiver gemacht wird. Gleichzeitig kann es nicht im gesamteuropäischen Interesse sein, einen Niedrigsteuerwettlauf zu fördern, der die Handlungsmöglichkeiten der Öffentlichen Hände immer mehr einschränkt.

Es reicht nicht, Auswüchse des Turbokapitalismus zu beklagen, sondern wir müssen auch in Bezug auf die deutsche und europäische Wirtschaft wieder den Weg zu einer gestaltenden Politik finden.

Begründung:

Mehrere EU-Staaten, wie z.B. die Slowakei, locken Investoren mit Investitionszuschüssen, jahrelanger Steuerbefreiung, dauerhaften Niedrigsteuern. Diese werden indirekt durch den Finanzausgleich innerhalb der Europäischen Union von Deutschland mitfinanziert. Zusätzlich können Investoren zusätzliche Fördermittel der EU in Anspruch nehmen.

Die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in schwachen EU-Ländern ist grundsätzlich eine sinnvolle Aufgabe, sie darf jedoch nicht einseitig zu Lasten von Arbeitsplätzen in den traditionellen Industrieländern, wie z.B. Deutschland erfolgen. Allein aus Gründen der Profitmaximierung werden zunehmend Produktionen verlagert, die Beispiele des Badarmaturenherstellers Grohe und der aktuelle Fall von AEG-Electrolux zeigen es in aller Deutlichkeit.

 

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Roger Podstatny

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